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Wie man erfolgreich von der Reise zurücktreten kann:

 

Mit folgenden vier Punkten können Sie wahrlich eine Menge Geld sparen oder auch durchsetzen.
Aus den vier Punkten gehen die Vorraussetzungen hervor, welche zur reibungslosen Erstattung von Reiserücktrittskosten mehr als nötig sind. Lassen Sie im Umgang mit Versicherungen einen gewissen Kenntnisstand in der Sache durchblicken, so bekommen Sie mehr Achtung entgegen gebracht, das gilt erfahrungsgemäß mehr als gesichert (ich war mehrere Jahre bei einer großen Assekuranz als Abteilungsleiter der Schadensregulierung tätig).

Aber ich glaube eine Portion an Basiswissen kann einem in allen gesellschaftlichen Bereichen, nur Vorteile mit sich bringen. Auf jeden Fall geht der Sachbearbeiter schon Mal behutsamer mit Ihrem Fall um. So könnten viele Urteile den vielen schlecht Beratenen zu Gunsten der Versicherung erspart geblieben sein (siehe Rubrik Urteile).
Oder Sie könnten sich zum Beispiel eine Menge Schriftverkehr, den Weg zum Anwalt oder auch die Gerichtskosten sparen, wenn Sie schon vorher Einiges gewusst hätten.

 

Zunächst worauf beim Rücktritt einer Reise ohne eine Reiserücktrittsversicherung zu schauen ist:

1. Der Reisende kann nicht dazu gezwungen werden eine Reise anzutreten. Der Reisende kann zum Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten (stornieren). Der Reisepreis muss so dann vom Reisenden nicht entrichtet werden. Andererseits kann der Reiseveranstalter aber eine Entschädigung (Stornogebühren) verlangen.
 
2. Wird eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen, also aufgrund so genannter höherer Gewalt unmöglich, und war dies bei der Buchung noch nicht absehbar (Berichte aus der Presse, Hinweise der Internetseite des Auswärtigen Amtes), besteht für Sie wie für den Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht. Sollte es so weit kommen, dann besteht seitens des Gesetzes kein Recht auf Entschädigung.

3. Sie können innerhalb bestimmten Fristen (normalerweise bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reiseveranstalter wichtige Vertragsbestandteile, wie den Reisepreis auch nur um 5%, das Hotel oder den Abflughafen ändert. Der Reiseveranstalter muss bedingungslos den vollen Reisepreis, ohne selbst ein Recht auf Entschädigung zu haben, zurückzahlen.

4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet Ihnen den Sicherungsschein auszuhändigen. Tut er es nach einer ihm gesetzten Frist dennoch nicht, kann vom Reisevertrag zurückgetreten werden, und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden.


Kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen?

 

Im Falle des Reiserücktritts ohne nachvollziehbare Gründe kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist zumeist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. 

Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters haben nur dann eine Bedeutung, wenn Sie Ihnen bei der Reisebuchung ausgehändigt worden sind beziehungsweise betreffende Bestandteile verständlich mitgeteilt worden sind.   

 

 

 

Weiter: "Die Höhe der Entschädigungssätze", wenn Sie eine Reise canceln wollen

 

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